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Verträge und Recht
ZI-Arzneimitteldaten
Die KV Berlin gibt Verordnungsdaten der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte an das Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung in der Bundesrepublik zu Forschungszwecken weiter. Die Vereinbarung legt fest in welcher Form die Daten übergeben und weiterverarbeitet werden.
Vertrag
gültig vom: 11.09.2009
Vereinbarung vom 11.09.2009 zwischen dem Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland und der KV Berlin
Redaktionelle Richtigstellung vom 21.10.2009 zur Vereinbarung vom 11.09.2009
Anlagen
Anlage 1: Liste der datenliedernden Apothekenrechenzentren (ARZ)
Anlage 2: Vertrag zwischen ZI und ARZ
Anlage 3: Datenspezifikation der ARZ Daten mit Begründungen
Anlage 4: Datenspezifikation der vda-Diagnosedaten mit Begründungen
Anlage 5: Anforderungen an das Programm zur Verschlüsselung und Pseudonymisierung von Arzneiverordnungsdaten (VPA)
Anlage 6: Anforderungen an das Programm zur Verschlüsselung und Pseudonymisierung von vertragsärztlichen Abrechnungsdaten (VDA)
Anlage 7: Dienstleistungsvertrag zwischen ZI und DSSG mbH zur Einrichtung einer unabhängigen Vertrauensstelle
Anlage 8: Verfahrensbeschreibung zur Authentifizierung, Verschlüsselung und Pseudonymisierung
Anlage 9: Themengebiete der Datenanalysen im Auftrag der KVen
Anlage 10: Sicherheitsziele für die ZI-Datenstelle
Anlage 11: Sicherheitsziele der Vertrauensstelle DSSG mbh
Anlage 12: Erklärung des Auftraggebers zur Verwendung der Daten