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Qualitätssicherung
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Liposuktion bei Lipödem Stadium III
Ambulante Operationen
- 31096 EBM Liposuktion bei Lipödem im Stadium III, Eingriff der Kategorie AA6 entsprechend Anhang 2
- 31097 EBM Liposuktion bei Lipödem im Stadium III, Eingriff der Kategorie AA7 entsprechend Anhang 2
- 31098 EBM Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 31096 bei Simultaneingriffen sowie zur Gebührenordnungsposition 31097
Belegärztliche Operationen
- 36096 EBM Liposuktion bei Lipödem im Stadium III, Eingriff der Kategorie AA6 entsprechend Anhang 2
- 36097 EBM Liposuktion bei Lipödem im Stadium III, Eingriff der Kategorie AA7 entsprechend Anhang 2
- 36098 EBM Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 36096 bei Simultaneingriffen sowie zur Gebührenordnungsposition 36097
Ein Lipödem im Stadium III liegt gemäß ICD-10-GM bei einer lokalisierten schmerzhaften symmetrischen Lipohypertrophie der Extremitäten mit Ödem, mit ausgeprägter Umfangsvermehrung und großlappig überhängenden Gewebeanteilen von Haut und Subkutis vor.
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
- andere operativ tätige Facharztgruppen
Die Facharztbezeichnungen richten sich nach der Weiterbildungsordnung und schließen auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.
Fachliche Anforderungen
- Erbringung nur von den o. g. Fachärztinnen und Fachärzten
und
- Nachweis über die selbstständige Durchführung der Liposuktion bei Lipödem in 50 oder mehr Fällen bereits vor dem 07.12.2019
oder
- Zeugnis über die Durchführung der Liposuktion bei Lipödem unter Anleitung eines bereits erfahrenen Anwenders* in 20 oder mehr Fällen innerhalb von 2 Jahren
(*Anwender, die die Liposuktion beim Lipödem in 50 oder mehr Fällen selbstständig durchgeführt haben.)
- Im Zusammenhang mit den GOP 31096 - 31098 EBM zusätzliche Abrechnungsgenehmigung gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen beim ambulanten Operieren und bei sonstigen stationsersetzenden Leistungen gemäß § 15 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V
- Im Zusammenhang mit den GOP 36096 - 36098 EBM zusätzliche Anerkennung und Abrechnungsgenehmigung für die belegärztliche Tätigkeit gemäß § 38 bis § 41 Bundesmantelvertrag – Ärzte
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Erfüllung der räumlichen und apparativ-technischen Voraussetzungen eines OP-Raumes gemäß Ambulantes Operieren / Belegärztliche Tätigkeit
- Notfallpläne und für die Reanimation und sonstige Notfälle benötigte Geräte und Medikamente für Notfälle vor Ort bereithalten
- Möglichkeit einer intensivmedizinischen Behandlung und stationärer Notfalloperationen (ggf. durch Kooperation mit einer Einrichtung).
Weitere Anforderungen
- Methode der Liposuktion gemäß § 3
- Diagnosekriterien gemäß §4
- Indikationsstellung gemäß § 4
- Erfüllung der Mindestanforderungen zur Methode, Diagnosekriterien, Indikationsstellung, OP-Planung und Durchführung der Liposuktion bei Lipödem im Stadium III durch Qualitätsprüfungen im Einzelfall (Stichprobenprüfungen).
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für AOP
Teilnahmeerklärung am AOP-Vertrag nach § 115b SGB V
Antrag auf Anerkennung als Belegarzt
Erklärung zur Teilnahme für belegärztliche Operationen bzw. Anästhesien