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030 / 31 003-307
QS-team-1@kvberlin.de
Hallo Baby gemäß §140a SGB V
Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe:
- GOP 81310: Einschreibung mittels der Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 4)
(Zeitpunkt: ab Feststellung der Schwangerschaft) - GOP 81311: Technische und administrative Leistungen im Rahmen des Toxoplasmosesuchtests
- GOP 81312: Risikoaufklärung und ärztliches Gespräch im Rahmen des Toxoplasmosesuchtests
- GOP 81313: Infektionsscreening (Zeitpunkt: 13. bis 20. Schwangerschaftswoche)
- GOP 81314: Risikoaufklärung und anogenitaler Abstrich zum Nachweis auf Streptokokken B (Zeitpunkt: 35. bis 37. Schwangerschaftswoche)
- GOP 81317: Ärztliches Gespräch im Rahmen des 2. Toxoplasmosesuchtests sowie Dokumentation und technische/administrative Leistungen bei negativer Ersttestung (Empfehlung: 8 bis 10 Wochen nach der ersten Testung) und Übermittlung des Testergebnisses und ärztliches Befundgespräch entweder persönlich oder als Videosprechstunde gemäß Anlage 31b BMV-Ä
- GOP 81318: Ärztliches Beratungsgespräch im letzten Drittel der Schwangerschaft zum Geburtsmodus (Förderung der natürlichen Geburt) – Videosprechstunde
- GOP 81319: Ärztliches Beratungsgespräch im letzten Drittel der Schwangerschaft zum Geburtsmodus (Förderung der natürlichen Geburt) – persönlicher Arzt-Patientenkontakt
- GOP 81320: Beratungsgespräch zur Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Früherkennungsuntersuchung U0 bei einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Zeitpunkt: 3. Trimenon)
Hinweis: Die GOP 81318 und 81319 sind nur noch bis zum 31.12.2024 abrechenbar.
Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Speziallabor-Genehmigung:
- GOP 81315 in Verbindung mit der EBM-Nr. 32569 (Speziallabor): Durchführung des Toxoplasmosesuchtests (Zeitpunkt: ab Feststellung der Schwangerschaft nach Übersendung aus der Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Rahmen der ersten bzw. zweiten Testung)
- GOP 81316 in Verbindung mit der EBM-Nr. 32740 (Speziallabor): Durchführung Streptokokken B Test (Zeitpunkt: 35. bis 37. Schwangerschaftswoche)
Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin:
- GOP 81315: Durchführung des Toxoplasmosesuchtests (Zeitpunkt: ab Feststellung der Schwangerschaft nach Übersendung aus der Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Rahmen der ersten bzw. zweiten Testung)
- GOP 81316: Durchführung Streptokokken B Test (Zeitpunkt: 35. bis 37. Schwangerschaftswoche)
Fachärztinnen und Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie:
- GOP 81315: Durchführung des Toxoplasmosesuchtests (Zeitpunkt: ab Feststellung der Schwangerschaft nach Übersendung aus der Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Rahmen der ersten bzw. zweiten Testung)
- GOP 81316: Durchführung Streptokokken B Test (Zeitpunkt: 35. bis 37. Schwangerschaftswoche)
Wer kann die Leistungen beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Genehmigung für die EBM-Nr. 32569 und/oder 32740 (Speziallabor)
- Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
Fachliche Anforderungen
- Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe müssen für die GOP 81315 und/oder 81316 die definierten Voraussetzungen gem. Speziallabor-Genehmigung (§ 135 Abs. 2 SGB V) vorhalten.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung für den Arzt
Teilnahmeerklärung Versicherter
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume