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Qualitätssicherung
Aktuelles
Einrichtungsbefragung im KV-Onlineportal „sQS-Verfahren postoperative WI“
Praxisinfo zur Einrichtungsbefragung 2022
Praxis-Service
G-BA Kurztext zum Datenschutz für die Praxis
Patienteninformation zur Datenerhebung
KBV-Ausfüllhilfe (online)
KBV-Ausfüllhilfe zur Einrichtungsbefragung 2023
Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen
Am 1. Januar 2017 startete das zweite Verfahren der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, die „Vermeidung nosokomialer Wundinfektionen (QS WI)“.
Das Verfahren soll insbesondere fachgebietsübergreifend die Qualität der Maßnahmen ambulanter und stationärer Leistungserbringer zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen messen, vergleichend darstellen und bewerten.
Dazu werden fall- und einrichtungsbezogen u. a. postoperative Wundinfektionsraten sowie einrichtungsbezogen das Hygiene- und Infektionsmanagement, Umgang mit Antibiotika / MRSA, Wundversorgung, Aufbereitung von Sterilgut (Medizinprodukte) und der Händedesinfektionsmittelverbrauch betrachtet.
Seit 1. Januar 2018 sind alle (Beleg-)Ärzt:innen in operierenden Praxen, MVZ und Krankenhäusern (Fachärzt:innen für Chirurgie/Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Plastische Chirurgie, Viszeralchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Urologie) zur Teilnahme an der elektronischen Einrichtungsbefragung verpflichtet, welche im vorangegangenen Jahr einen Tracer-Eingriff durchgeführt und abgerechnet haben.
Allgemeine Informationen zu den Auslösekriterien der Einrichtungsbefragung (z. B. Auflistung der Tracer-Operationen) sind in den Spezifikationen des IQTIGs zu finden unter: IQTIG: QS WI-Spezifikation (Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen | IQTIG)
EBM-Vergütungsregelung
Die Abrechnung der Datenerfassung, Dokumentation und Datenübermittlung erfolgt über die GOP 01650 EBM.
Dokumentation/Datenübermittlung
Dokumentationspflichtige Ärzt:innen und Einrichtungen (Durchführung und Abrechnung der vg. definierten Tracer-Eingriffe) sind verpflichtet, bis zum Ende der Übermittlungsfrist am 28. Februar des Folgejahres die Einrichtungsbefragung fristgerecht bei der Datenannahmestelle der KV Berlin elektronisch einzureichen. Die Einrichtungsbefragung erfolgt anhand eines Fragebogens über den LANR-Zugang der/des für die Einrichtung verantwortlichen Ärztin/Arztes im KBV-Webportal. Das KBV-Webportal ist über unser KV-Onlineportal aufrufbar.
Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat erstmals eine Sollstatistik spezifiziert. Somit können operierende Ärzt:innen bzw. Einrichtungen, die keine Dokumentation zu ihrem einrichtungsinternen Hygienemanagement abgeben, gemäß DeQS-RL in ein Stellungnahmeverfahren kommen.
Jährlicher Rückmeldebericht
Die am Verfahren beteiligten Leistungserbringer:innen / Einrichtungen erhalten von der Bundesauswertungsstelle, dem Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) jährlich eine zusammenfassende Rückmeldung. Dieser stellt die Ergebnisse der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf und im Vergleich mit Vergleichsgruppen dar und wird im Onlineportal im Bereich: Meldungen/Anträge an die KV > Datenannahme QS / DMP > Datenannahmestelle > Rückmeldeberichte bereitgestellt.
Gleichzeitig erhält die zuständige Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) vom IQTIG jährlich eine pseudonymisierte Auswertung. Die LAG setzt für jedes Verfahren, zur fachlichen Bewertung der Auswertungen und dem Ableiten von QS-Maßnahmen, eine interprofessionelle Fachkommission ein. Sofern Auffälligkeiten auf der Grundlage des Jahresberichtes festgestellt werden, empfiehlt die Fachkommission gegebenenfalls Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 17 Abs. 3 und Abs. 4 DeQS-RL).
Stellungnahmeverfahren
Ergeben sich bei den anonymisierten Auswertungen rechnerische Auffälligkeiten, wird die KV Berlin von der LAG beauftragt, gemäß Teil 1 § 17 Abs. 2 DeQS-RL die Daten zu depseudonymisieren und ein Stellungnahmeverfahren einzuleiten. Wird eine Einrichtungsbefragung nicht oder nicht fristgerecht eingereicht, gilt dies als Auffälligkeit und zieht automatisch ein Stellungnahmeverfahren durch die LAG nach sich.
In beiden Fällen werden die betroffenen Leistungserbringer:innen von der KV Berlin schriftlich aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Sofern die Bewertung der Stellungnahme durch die interprofessionelle Fachkommission ergeben sollte, dass weitere Maßnahmen gemäß Teil 1 § 17 Abs. 3 und Abs. 4 DeQS-RL erforderlich sind, werden beteiligte Leistungserbringer:innen von uns informiert.
Jährliche Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement
Die Einrichtungsbefragung ist einmal je Hauptbetriebsstätte zu beantworten, auch wenn die definierten Operationen an mehreren Betriebsstätten durchgeführt werden. Wenn mehrere Ärzt:innen an einer Betriebsstätte operieren, übersendet der Leiter der Einrichtung die Einrichtungsbefragung an die Datenannahmestelle.
Belegärzt:innen, die die definierten Operationen im Krankenhaus und ambulant im Rahmen ihrer Praxistätigkeit durchführen, füllen den Fragebogen für die stationäre und zusätzlich für die ambulante Einrichtung aus.
Belegärzt:innen können die stationären Daten aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) über ein Exportmodul in dem Onlineportal der KV Berlin hochladen. Bitte rechtzeitig erkundigen, ob ein Exportmodul aus dem KIS angeboten wird. Alternativ werden die Angaben über den webbasierten Fragebogen im Onlineportal ausgefüllt und übersendet.
Es besteht ebenfalls die einrichtungsbezogene Teilnahme und Übermittlungsverpflichtung, wenn Operationen in einem anderen OP-Zentrum, einer anderen Klinik oder einer anderen Praxis durchgeführt unddie Strukturen des Infektions- und Hygienemanagement genutzt werden, da der Operationsstandort zur ermittelten Hauptbetriebsstätte gehört. Hierfür sind die entsprechenden Informationen über den jeweiligen Standort für die Einrichtungsbefragung einzuholen und diese Angaben anschließend in den Fragebogen zu übertragen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt auf ihrer Internetseite eine Ausfüllhilfe zur Einrichtungsbefragung mit Erläuterungen und zusätzlichen Informationen/Musterdokumenten bereit.
Patient:innen sind anhand von Merkblättern in verständlicher Weise über Zweck und Inhalt der Datenerhebung zu informieren. Der G-BA stellt eine Patienteninformation zur Datenerhebung im Rahmen der bundesweiten Qualitätssicherung bereit und unterstützt Krankenhäuser und Praxen dabei, über das Qualitätssicherungsverfahren und die Datenweitergabe aufzuklären. Zusätzlich steht ein Kurztext zur Verfügung, der z. B. in den Behandlungsvertrag übernommen werden kann.
Vorbereitung auf die Einrichtungsbefragung
Der PraxisCheck der KBV
Die KBV hat insbesondere für ambulant operierende Ärzt:innen einen PraxisCheck entwickelt, mit dem Sie Ihr Hygiene- und Infektionsmanagement überprüfen können. Die Praxis bleibt anonym, der kostenfreie Test ist ausschließlich zur Selbstkontrolle konzipiert. Im Ergebnisbericht des Online-Tests finden Sie weiterführende Links und praktische Tipps, u. a. wie Sie Abläufe im Praxisalltag noch reibungsloser gestalten können oder Fehler vermeiden.
Weitere hygienerelevante Informationen wie bspw. Musterhygienepläne oder den Leitfaden – Hygiene in der Arztpraxis finden Sie auch auf unserer Themenseite Hygiene.