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12.10.2022

Paxlovid® kann weiterhin direkt an Patient:innen abgeben werden

COVID-19-Therapie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Praxis-News vom 23.08.2022
 

 

Hausärztlich tätige Vertragsärzt:innen können vorerst bis zum April 2023 weiterhin das oral anwendbaren antiviralen Medikament Paxlovid® an Patient:innen abgeben und die Leistung abrechnen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis zum 7. April 2023 verlängert. Damit können niedergelassene hausärztliche Allgemeinmediziner:innen und Internist:innen weiterhin das zur COVID-19-Therapie einsetzbare oral anwendbare antivirale Medikament Paxlovid ® in der Praxis bevorraten und bei Bedarf an Risikopatient:innen abgeben. 

Die Abrechnung erfolgt mit der Quartalsabrechnung über die Pseudo-GOP 88125 (15 Euro je abgegebene Packung). Bei Nichtverlängerung der Verordnung können nur die bis einschließlich zum 7. April 2023 erbrachten Leistungen abgerechnet werden.

Weitere Informationen zur Verordnung von Paxlovid® finden Sie in der Praxis-News vom 23.08.2022 und auf der Infoseite.


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