LinkedInInstagramYoutube

Zurück

14.12.2023

Einrichtungsbefragung 2024 zum QS WI für das Jahr 2023

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Anfang Januar startet die Einrichtungsbefragung 2024 zum 2. Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion“ (QS WI) für das Jahr 2023.

Die nächste geplante Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement für das Jahr 2023 findet von Anfang Januar bis voraussichtlich Mitte Februar 2024 statt.

Alle (Beleg-)Ärzt:innen in operierenden Praxen, MVZ und Krankenhäusern, die im vorangegangenen Jahr ambulant und stationär einen Tracer-Eingriff durchgeführt haben, sind verpflichtet, in einer jährlichen elektronischen Erhebung über ihr Infektions- und Hygienemanagement Auskunft zu geben. Dazu werden fallbezogen postoperative Wundinfektionsraten sowie einrichtungsbezogen das Hygiene- und Infektionsmanagement, Umgang mit Antibiotika / MRSA, Wundversorgung, Aufbereitung von Sterilgut (Medizinprodukte) und der Händedesinfektionsmittelverbrauch betrachtet.

Die aktuellen Ausfüllhinweise sind bereits auf der Internetseite vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen IQTIG veröffentlicht. 

Weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Einrichtungsbefragung sind auf der Themenseite zum oben genannten Verfahren zu finden.

Die betroffenen Leistungserbringer:innen/Einrichtungen werden wir gesondert über den Ablauf informieren.
 


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO