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28.06.2024

Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen ab Juli möglich

Psychotherapie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Ab 1. Juli kann die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen angewandt werden.

Nachdem die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen beschlossen und die Psychotherapie-Richtlinie bereits angepasst wurde (siehe dazu auch die Praxis-News vom 22.04.2024), ist nun auch die Überprüfung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abgeschlossen. Hier besteht kein Anpassungsbedarf.

Die Gebührenordnungspositionen (GOP) 35431, 35432, 35435 (Einzeltherapie) sowie 35703 bis 35709 und 35713 bis 35719 (Gruppentherapie) sind auch bei Durchführung der Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche berechnungsfähig. In der Psychotherapie-Vereinbarung werden die GOP in der Anlage I zeitnah ergänzt.


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


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