Die Systemische Therapie kann zukünftig für alle in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegten Indikationen bei Kindern und Jugendlichen angewendet werden.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie wurde vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet. Die Systemische Therapie ist künftig für Kinder und Jugendliche somit eine Kassenleistung (siehe dazu auch die Praxis-News vom 29.01.2024).
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Aufnahme der Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche in die Psychotherapie-Vereinbarung zum 1. Juli 2024 geeinigt. Eventuelle Anpassungen des EBM stehen noch aus. Erst danach kann die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen als abrechnungsfähige vertragsärztliche Leistung in Anspruch genommen werden.
Änderungen der Psychotherapie-Vereinbarung
In der Psychotherapie-Vereinbarung sind nun Voraussetzungen festgehalten, die ärztliche Psychotherapeut:innen, Psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen erfüllen müssen (Nachweis entsprechender Zeugnisse), um eine Genehmigung für die Leistungen bei Kindern und Jugendlichen von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu erhalten.
Niedergelassene Vertragsärzt:innen, die bereits in einem anderen Psychotherapieverfahren tätig sind, wenden sich künftig an die zuständigen Kammern. Diese sind für die Überprüfung der Voraussetzungen für zusätzliche beziehungsweise weitere Psychotherapieverfahren zuständig, die während oder nach der ersten Aus- oder Weiterbildung erlernt wurden (siehe Praxis-News vom 04.03.2024).