Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten ("Frühbehandlungsstrukturvertrag") vom 12.02./19.02.2015 zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost, gültig ab 01.01.2015, LESEFASSUNG
Angebotsmeldung des Arztes, Information gemäß § 2 Abs. 3 des Strukturvertrages zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten (Frühbehandlungsstrukturvertrag) nach §73a SGB V zwischen der AOK Nordost und der KV Berlin
Protokollnotiz vom 17.10.2022 zur Anlage 1 zum Strukturvertrag gemäß § 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten ("Frühbehandlungsstrukturvertrag") Vertrag über Maßnahmen zur Darmkrebsfrüherkennung, Wirkung zum 01.01.2023
2. Nachtrag vom 04.04.2017 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin mit Knappschaft; gültig ab 01.04.2017
3. Nachtrag vom 28.08.2017 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2017
4. Nachtrag zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Zusatzvereinbarung vom 19.05.2020 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2020
1. Nachtrag vom 10.01./25.01./07.02.2012 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.01.2012
2. Nachtrag vom 04.04.2017 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2017
3. Nachtrag vom 28.08.2017 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2017
4. Nachtrag zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
1. Protokollnotiz vom 28.06.2010 (Hausärzte) zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2010
2. Protokollnotiz vom 28.06.2010 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2010
Vereinbarung vom 10.01.2012 zur Umsetzung der Protokollnotizen vom 28.06.2010: Einbehalt und Abführung einer Sachkostenpauschale für die Dokumentationsvorlage im Rahmen der Umsetzung der Verträge zur U10/U11/J2 mit der Knappschaft; gültig ab 01.01.2012
Zusatzvereinbarung vom 19.05.2020 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin ach § 73c SGB V vom 28.06.2010 mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2010
Vertrag vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge nach § 73a SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.10.2014