Sprechstundebedarfsvereinbarung mit den Krankenkassenverbänden: Ergänzungsvereinbarung vom 18.08.2021 zur Vereinbarung vom 02.02.1999 in der Fassung vom 05.12.2007 über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 30.08.2021
Sprechstundebedarfsvereinbarung mit den Krankenkassenverbänden: Ergänzungsvereinbarung vom 12.09.2022 zur Vereinbarung vom 02.02.1999 in der Fassung vom 05.12.2007 über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 01.10.2022
Sprechstundebedarfsvereinbarung mit den Krankenkassenverbänden: Nachtrag vom 28.07.2009 zur Vereinbarung vom 05.12.2007 über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 28.07.2009
Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V sowie über die Verwendung der Finanzmittel für die Sicherstellung des Notdienstes gemäß § 105 Abs. 1b Satz 5 SGB V Kalenderjahr 2019
Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V sowie über die Verwendung der Finanzmittel für die Sicherstellung des Notdienstes gemäß § 105 Abs. 1b Satz 5 SGB V Kalenderjahr 2020
Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V sowie über die Verwendung der Finanzmittel für die Sicherstellung des Notdienstes gemäß § 105 Abs. 1b Satz 5 SGB V Kalenderjahr 2021
Vertrag vom 21.10.2019 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes, gültig vom 11.05.-31.12.2019
Vertrag vom 17.08.2020 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes, gültig vom 01.01.-31.12.2020
Vertrag vom 23.04.2021 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes, gültig vom 01.01.-31.12.2021
Vertrag vom 15.03.2022 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes für das Vertragsgebiet Berlin, gültig vom 01.01.-31.12.2022
Vertrag vom 24.02.2022 zwischen der KV Berlin und dem Land Berlin gemäß § 75 Abs. 6 SGB V über die ambulante ärztliche Versorgung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine mit Anspruch auf medizinische Leistungen nach §§ 4, 6 AsylbLG, gültig ab 24.02.2022
Vergütungsvereinbarung vom 18.12.2015 über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen der auftragsweise versorgten Personen nach § 264 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB V mit der AOK Nordost, gültig ab 01.01.2016
Vergütungsvereinbarung vom 14.02.2022 über die Bereiche Zwischenstaatliches Auslandsabkommen und Bundesbehandlungsscheine mit der AOK Nordost, gültig vom 01.01. bis 31.12.2022
Vergütungsvereinbarung vom 24.01.2023 über die Bereiche Zwischenstaatliches Auslandsabkommen und Bundesbehandlungsscheine mit der AOK Nordost, gültig vom 01.01. bis 31.12.2023
Vergütungsvereinbarung vom 21.12.2015 über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen der auftragsweise versorgten Personen nach § 264 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB V mit der BKK VBU, gültig ab 01.01.2016
Vergütungsvereinbarung vom 21.12.2015 über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen der auftragsweise versorgten Personen nach § 264 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB V mit der DAK Gesundheit, gültig ab 01.01.2016
Vergütungsvereinbarung vom 21.12.2015 über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen der auftragsweise versorgten Personen nach § 264 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB V mit der Siemens-BKK, gültig ab 01.01.2016
Vertrag vom 29.11.2012 für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern nach § 73c SGB V mit IKK; gültig ab 01.01.2013