KV Berlin reduziert ab Dezember Angebote des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin wird ab Dezember im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) keine Nichtvertragsärzt:innen mehr im fahrenden Dienst und in der Telefonberatung einsetzen. Dadurch wird es zu massiven Einschränkungen des ÄBD vor allem in den Nächten kommen, da die sogenannten Poolärzt:innen hauptsächlich in dieser Zeit im Einsatz sind. In Folge dessen werden Patient:innen, die aufgrund einer akuten Erkrankung bei der 116117 anrufen und eine ärztliche Beratung bzw. einen Hausbesuchsdienst benötigen, mit sehr viel längeren Wartezeiten rechnen müssen. Ab Januar werden auch die KV-Notdienstpraxen von dieser Reduktion betroffen sein, was zu eingeschränkten Öffnungszeiten führen wird.
„Wir haben uns in den letzten Tagen intensiv mit dem BSG-Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten und den Auswirkungen auf die KV Berlin auseinandergesetzt. Am Ende sind wir zu dem Schluss gekommen, dass zeitnah Konsequenzen nötig sind, um Schaden von der KV Berlin abzuwenden und die ohnehin schon desolate finanzielle Lage des ÄBD nicht noch weiter zu verschlechtern. Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen, aber wir hatten keine andere Wahl“, heißt es seitens des Vorstands der KV Berlin.
An die Politik richtet die KV Berlin die dringende Forderung, eine zeitnahe Klärung herbeizuführen. „Die Problematik ist seit Monaten bekannt, und selbst jetzt, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, warten wir vergebens auf ein Zeichen des Gesetzgebers. Das zeigt uns einmal mehr, welche Rolle die ambulante Versorgung in den Augen der Politik spielt: So wie es aktuell aussieht, keine“, heißt es abschließend.
Aktuell wird rund ein Drittel der ca. 14.000 Dienste im Jahr im ÄBD der KV Berlin von Nichtvertragsärzt:innen übernommen.
Bitte beachten Sie auch unsere Pressemitteilung vom 27.10.2023 zum selben Thema.