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3. Quartal 2023

9. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V in Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, dem Home Care Berlin e.V. und dem Berliner Aktionsbündnis ambulante Palliativpflege e.V. sowie der AOK Nordost

vom 31.05.2023

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Beitrittserklärung (Anlage C) zum Kooperationsvertrag („Vertrag“) über eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Titel CAEHR-Digitaler FortschrittsHub Gesundheit „Herzkreislauferkrankungen - Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch sektorenübergreifende Integration von Routinedaten" (CAEHR)

vom 04.09.2023

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2. Protokollnotiz zum Vertrag zur Ermittlung des zu bereinigenden Behandlungsbedarfs in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen zwischen der KV Berlin und dem vdek für die TK

vom 03.07.2023

Die 2. Protokollnotiz, die dem Bereinigungsvertrag vom 24.01.2018, i.d.F. der 5. Änderungsvereinbarung vom 15.09.2022, beigefügt wird, regelt die Umsetzung des Beschlusses des Bewertungsausschusses zum Bereinigungsverfahren aufgrund der Beendigung der extrabudgetären Vergütung für Leistungen nach § 87a Abs. 3 Satz 5 Nr. 5 SGB V (Neupatienten).

Zudem wird geregelt, dass ab dem 01.07.2023 bestimmte GOPs bereinigungsrelevant und daher in die entsprechenden Ziffernkränze aufgenommen werden.

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Öffentliche Zustellung

vom 23.08.2023

Öffentliche Zustellungen gemäß § 65 Sozialgesetzbuch X (SGB X) in Verbindung mit § 7 Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (BlnVwVfg) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) über die Website der KV Berlin.

Hiermit wird die Website der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin www.kvberlin.de als Stelle bestimmt, über die eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG erfolgt.

Gemäß § 10 VwZG können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn 

  • der Aufenthaltsort des Empfängers/ der Empfängerin unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter/ eine Vertreterin oder Zustellungsbevollmächtigte/n nicht möglich ist oder
  • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
  • eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht. 

1. Änderungsvereinbarung zum Weiterleitungsvertrag zur Weiterleitung von Fördermitteln des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss im Rahmen des Vertrages zur besonderen Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 und kardiovaskulärem Hochrisiko gem. § 140a SGB V - PräVaNet

vom 21.08.2023


Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Verbänden der Krankenkassen über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes für das Vertragsgebiet Berlin für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 gemäß § 105 Abs. 1a und 1b SGB V

vom 13.07.2023

Die KV Berlin bildet gemäß § 105 Abs. 1a SGB V ab dem 01.01.2023 zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einen Strukturfonds und stellt hierfür 0,2 Prozent von der nach § 87a Abs. 3 Satz 1 SGB V vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zur Verfügung. Die Krankenkassen entrichten zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds. 

Die Krankenkassen stellen darüber hinaus gemäß § 105 Abs. 1b SGB V einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,7 Mio. EUR als Einmalbetrag im Jahr 2023 zweckgebunden zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes außerhalb der MGV zur Verfügung.

Wie auch in den letzten Jahren veröffentlicht die KV Berlin einen entsprechenden Bericht bis 31.08. des Folgejahres (2024) über die Verwendung der Mittel nach § 105 Abs. 1a SGB V sowie nach § 105 Abs. 1b SGB V (2023) auf ihrer Homepage.

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Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab

vom 29.06.2023

mit Wirkung zum 1. April 2014

§ 8 Absatz 9 (Beschluss VV 29.06.2023)

zu den HVM-Änderungen


8. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V in Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, dem Home Care Berlin e.V. und dem Berliner Aktionsbündnis ambulante Palliativpflege e.V. sowie der AOK Nordost 

vom 01.09.2022

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Heilmittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 i. V. m. Abs. 7 SGB V für das Jahr 2023 für Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK Nordost, dem BKK Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund (IKK Landesverband Berlin), der Knappschaft, der SVLFG und den Ersatzkassen (vdek).

vom 17.07.2023

Die Heilmittelvereinbarung regelt u. a. die Höhe des Ausgabenvolumens für Heilmittel, den Arbeitsausschuss und die Steuerungsmaßnahmen sowie die Ergebnismessung. Das Heilmittel-Ausgabenvolumen für das Jahr 2023 beträgt 687.900.969 Euro. Die Heilmittelvereinbarung gilt vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.

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5. Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten zwischen der AOK Nordost und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

vom 27.06.2023

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Vertrag über die Verlängerung des Vertrages über eine Kooperation zur Durchführung von Impfungen gegen das Affenpockenvirus (Monkeypox virus) durch HIV-Schwerpunkteinrichtungen nach § 135 Abs. 2 SGB V im Land Berlin

vom 30.06.2023

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