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18.09.2023

Stereotaktische Radiochirurgie bei Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen: Vergütung festgelegt

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Zum 1. Oktober können Leistungen für die SRS zur Behandlung von Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen abgerechnet werden. Dazu werden drei neue GOP in den EBM aufgenommen. 

KBV und GKV-Spitzenverband haben am 13. September 2023 im Bewertungsausschuss (BA) die Vergütung für die stereotaktische Radiochirurgie (SRS) zur Behandlung von Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen in der vertragsärztlichen Versorgung festgelegt. Der Beschluss gilt mit Wirkung zum 1. Oktober 2023. Es werden drei neue GOP in das Kapitel 25 (Strahlentherapie) des EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. 

Bereits im Juli 2022 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die SRS zur einzeitigen Behandlung von Patient:innen mit Vestibularisschwannomen in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen. Im Oktober 2022 kam mit den Hirnmetastasen ein weiterer Anwendungsbereich hinzu. 

Dem G-BA zufolge dürfen nur Fachärzte und Fachärztinnen für Strahlentherapie und Neurochirurgie die SRS-Methode anwenden. 

Hinweise zur Abrechnung und Vergütung der Leistungen

Die GOP 25322 (10.894 Punkte/1.251,88 Euro) ist für die Bestrahlung des ersten Zielvolumens berechnungsfähig, für jedes weitere Zielvolumen kann die GOP 25323 (2.723 Punkte/312,91 Euro) berechnet werden. Jede Metastase beziehungsweise jedes Vestibularisschwannom stellt dabei grundsätzlich ein eigenes Zielvolumen dar.

Die Bestrahlungsplanung rechnen Ärztinnen und Ärzte über die neue GOP 25348 ab. Sie ist mit 31.773 Punkte (3.651,19 Euro) bewertet. 

GOPInhaltVergütung
25322Einzeitige SRS für das erste Zielvolumen; einmal im Krankheitsfall 

Hinweise: Die radiochirurgische Behandlung von Lokalrezidiven innerhalb desselben Krankheitsfalls ist fakultativ enthalten. Bei Auftreten neuer Hirnmetastasen oder interventionsbedürftiger Vestibularisschwannome ist die GOP erneut für das erste Zielvolumen im Krankheitsfall berechnungsfähig. Eine Verteilung der Strahlendosis im Rahmen der SRS auf bis zu fünf Sitzungen setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit voraus.
10.894 Punkte / 1.251,88 Euro
25323Zuschlag zur GOP 25322 für die SRS von mehr als einem Zielvolumen; je weiterem Zielvolumen2.723 Punkte / 312,91 Euro
25348Bestrahlungsplanung für die SRS; einmal im Krankheitsfall 
 
Hinweise: Analog zur GOP 25322 ist die Bestrahlungsplanung für die Behandlung von Lokalrezidiven innerhalb desselben Krankheitsfalls fakultativ enthalten. Ebenso ist die GOP bei Auftreten neuer Hirnmetastasen oder interventionsbedürftiger Vestibularisschwannome erneut im Krankheitsfall berechnungsfähig.  
31.773 Punkte / 3.651,19 Euro

   

Bei Vestibularisschwannomen bislang Kostenerstattung

Für die stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen konnten Vertragsärzte die Hochpräzisionsbestrahlung bei dieser Indikation seit Mai 2023 übergangsweise per Kostenerstattung abrechnen, da die KBV mit dem GKV-Spitzenverband bislang keine Einigung über die Vergütung über den EBM erzielen konnte. Nunmehr wird diese Behandlung ab 1. Oktober über die neuen GOP vergütet. (siehe Praxis-News vom 15.06.2023)

Präzise Behandlung mit hoher Strahlendosis

Die einzeitige SRS ist ein Verfahren der perkutanen Strahlentherapie, bei der ein klar abgrenzbares Zielvolumen präzise mit einer hohen Strahlendosis mittels Linearbeschleuniger oder Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen in einer Sitzung behandelt wird. Ziel ist das Erreichen einer langdauernden Tumorkontrolle bei minimalen Nebenwirkungen.

Bitte beachten: Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie muss noch ergänzt werden, um das neu beschlossene Genehmigungsverfahren auch für Neurochirurg:innen zu etablieren.