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09.04.2025

Anpassungen in der QS-Vereinbarung

Ultraschalldiagnostik

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung) zum 1. April 2025 angepasst.

Im Rahmen der Anpassungen der Ultraschall-Vereinbarung zum 1. April 2025 ist ein neuer Grundkurs für Genehmigungen zur Ultraschalldiagnostik hinzugekommen.

Der neue interdisziplinäre Grundkurs Kopf-Hals unter Einbeziehung der Schilddrüse bietet eine verstärkte Vermittlung von Schilddrüsenkompetenz, insbesondere für Ärzt:innen der HNO-Heilkunde und der Nuklearmedizin mit 16 Unterrichtsstunden an mindestens zwei Tagen. Dazu wurde die Anlage II ergänzt: Für die AB 3.1 (Nasennebenhöhlen), 3.2 (Gesichts- und Halsweichteile, einschließlich Speicheldrüsen) und 3.3 (Schilddrüse) kann der Grundkurs interdisziplinär durchgeführt werden.

Die Teilnahme an Kursen ist eine Möglichkeit, seine Fachkompetenz nachzuweisen, um eine Genehmigung zur Abrechnung von Ultraschalluntersuchungen zu erhalten.

Änderung bei Geräteprüfungen
Eine weitere Änderung betrifft die Konstanzprüfungen, bei denen alle sechs Jahre kontrolliert wird, ob die technische Bildqualität eine ausreichende diagnostische Sicherheit ermöglicht. Für Neugeräte findet die erstmalige Konstanzprüfung nunmehr acht Jahre nach der Genehmigungserteilung statt, danach werden die Prüfungen in 6-jährigem Abstand durchgeführt.