Hausärztlich tätige Vertragsärzt:innen können vorerst bis zum April 2023 weiterhin das oral anwendbaren antiviralen Medikament Paxlovid® an Patient:innen abgeben und die Leistung abrechnen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis zum 7. April 2023 verlängert. Damit können niedergelassene hausärztliche Allgemeinmediziner:innen und Internist:innen weiterhin das zur COVID-19-Therapie einsetzbare oral anwendbare antivirale Medikament Paxlovid ® in der Praxis bevorraten und bei Bedarf an Risikopatient:innen abgeben.
Die Abrechnung erfolgt mit der Quartalsabrechnung über die Pseudo-GOP 88125 (15 Euro je abgegebene Packung). Bei Nichtverlängerung der Verordnung können nur die bis einschließlich zum 7. April 2023 erbrachten Leistungen abgerechnet werden.
Weitere Informationen zur Verordnung von Paxlovid® finden Sie in der Praxis-News vom 23.08.2022 und auf der Infoseite.