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29.11.2022

Gynäkolog:innen können neue Leistung abrechnen

KBV-Vertrag „Hallo Baby“

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Für erste Fragen zur Kindergesundheit bietet die BKK Schwangeren eine U0 an. Am „Hallo Baby“-Vertrag teilnehmende Gynäkolog:innen bekommen eine Vergütung, wenn sie auf diese Beratung hinweisen.

Der Vertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen wird zum 1. Januar 2023 um eine Leistung erweitert. Hintergrund ist eine neue Vorsorgeuntersuchung im Programm „BKK STARKE KIDS“. Mit dem Gesundheitsprogramm BKK STARKE KIDS bieten die teilnehmenden BKKn bundesweit eine große Auswahl an exklusiven Gesundheits- und Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche, bei der die Abrechnung allerdings nicht über die KV Berlin erfolgt. 

Auf neue Vorsorgeuntersuchung hinweisen

Angelehnt an die Kinder-Vorsorgeuntersuchen (U-Untersuchungen) können sich Schwangere im 3. Trimenon und ab der 28. Schwangerschaftswoche im Rahmen des Gesundheitsprogrammes „BKK STARKE KIDS“ vor der Geburt von Kinder- und Jugendärzt:innen zu Fragen der Kindergesundheit beraten lassen. Am KBV-Vertrag „Hallo Baby“ teilnehmende Gynäkolog:innen können auf die Inanspruchnahme dieser Leistung hinweisen und erhalten so zusätzlich eine extrabudgetäre Vergütung in Höhe von 10 Euro (SNR 81320). Eine Patienteninformation zur U0 ist als neue Anlage 8 dem Vertrag angefügt. Zudem können die Patienteninformationen per Fax von Praxen angefordert werden.

Mit der neuen Leistung sollen die beiden Versorgungsprogramme der teilnehmenden BKKn miteinander verknüpft werden. Trotzdem ist die Abrechnung der Leistung unabhängig davon, ob die Versicherten die U0 in Anspruch nehmen oder die Versicherten in den Vertrag „BKK STARKE KIDS“ eingeschrieben werden. 

Weitere Änderungen ab 1. Januar

Im Rahmen des 6. Nachtrags zum Vertrag wurde außerdem Folgendes inhaltlich sowie redaktionell angepasst und ausgetauscht:

  • Neue Vertragsziele (§ 1)
  • Teilnehmende Betriebskrankenkassen (Anlage 1)
  • Patienteninformation (Anlage 3)
  • Leistungsbeschreibung und Vergütung (Anlage 6)

Bitte beachten: Ab dem 1. Januar ist Versicherten, die in den Vertrag eingeschrieben werden sollen, die neue Patienteninformation (Anlage 3) auszuhändigen. Außerdem haben zum Jahresende einige Betriebskrankenkassen ihre Teilnahme am Vertrag gekündigt (vgl. Anlage 1).