Auch in der hausarztzentrierten Versorgung erhalten Hausärzt:innen einen Zuschlag von 15 Euro, wenn sie dringende Termine an Fachärzt:innen vermitteln.
Hausärzt:innen sowie Kinder- und Jugendärzt:innen erhalten seit Jahresbeginn 15 Euro, wenn sie für ihre Patient:innen in einer bestimmten Frist einen dringenden Termin beim Facharzt vereinbaren. Der entsprechende Zuschlag zur Versichertenpauschale, wird über die GOP 03008 bzw. GOP 04008 abgerechnet. Diese GOP können auch von Hausärzt:innen sowie Kinder- und Jugendärzt:innen abgerechnet werden, die an einem Selektivvertrag (nach § 73b SGB V) oder an einem Vertrag zur knappschaftsärztlichen Versorgung teilnehmen. Der EBM wurde rückwirkend zum 1. Januar 2023 entsprechend angepasst.
Bitte beachten: Die Abrechnung ist nur möglich, wenn die Leistung nach der GOP 03008 / 04008 nicht Gegenstand des Selektivvertrags ist. Der Nachweis erfolgt in der Abrechnung, indem zusätzlich zur GOP 03008 / 04008 die GOP 88196 angegeben wird.
Alle Informationen zur Abrechnung und Vergütung beim Hausarztvermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall finden Sie hier.