Sind Praxen in besonderem Maße von gestiegenen Energiepreisen betroffen, können sie bis zum 31. Mai eine Kostenerstattung für das 1. Quartal 2023 im Online-Portal der KV Berlin beantragen.
Im April haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss (BA) festgelegt, dass energieintensive Praxen im Jahr 2023 zusätzliche finanzielle Hilfen für stark gestiegene Energiekosten erhalten sollen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe Praxis-News vom 11.04.2023). Die KV Berlin hat das entsprechende Verfahren etabliert und einen Antrag im Online-Portal freigeschaltet.
Wichtig: Die Antragsstellung erfolgt im Rahmen einer Selbstauskunft quartalsweise jeweils spätestens bis zum Ende des auf das Abrechnungsquartal folgenden Monats. Anträge für das 1. Quartal 2023 müssen bis zum 31. Mai gestellt werden, um für eine Auszahlung berücksichtigt zu werden.
Diese Praxen können eine Kostenerstattung erhalten
Anspruchsberechtigt sind Vertragsärzt:innen, die im 1. Quartal 2023 EBM-Leistungen aus mindestens einem der folgenden Abschnitte bzw. Unterabschnitte abgerechnet haben:
- Unterabschnitt 25.3.2 (Hochvolttherapie)
- Abschnitt 34.3 (Computertomographie) und/oder Abschnitt 34.4 (Magnet-Resonanz-Tomographie)
- Abschnitt 40.14 (Leistungsbezogene Kostenpauschalen für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren)
Für eine Kostenerstattung werden die die Mehrkosten im Quartal nach den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ermittelt, die nicht durch andere stattliche Hilfen kompensiert werden konnten. Wenn diese Mehrkosten 500 Euro übersteigen und die Anspruchsberechtigung vorliegt, kann die Erstattung erfolgen.
Wie kann ich einen Antrag auf Kostenerstattung stellen?
Die Übermittlung der Selbstauskunft erfolgt im Online-Portal der KV Berlin unter „Meldungen / Anträge an die KV“ -> „Energiekosten Erstattung“. Die Funktion ist auch im Internet über Login auf www.kvberlin.de erreichbar. Die Übermittlung ist anschließend nur nach Eingabe der Chef-PIN möglich.
Welche Angaben sind für den Antrag zwingend erforderlich?
Um die entstandenen Mehrkosten aufgrund gestiegener Energiepreise ermitteln zu können, halten Vertragsärzt:innen für die Übermittlung der Selbstauskunft bitte folgende Informationen bereit:
- kalkulierte GKV-Einnahmen der Praxis für das Jahr 2023
- kalkulierte Gesamteinahmen der Praxis für das Jahr 2023
- Betrag, der in dem Quartal durch andere Stellen übernommenen Stromkosten
- Standortspezifische Angabe des Stromverbrauchs, der Stromkosten des Abrechnungsquartals je Quartal, der Zählernummer, die Benennung der Kooperationspartner (BSNR) in Fällen von Geräte- oder Praxisgemeinschaften
Liegen die erforderlichen Daten nicht vor, kann auch eine sorgfältige Schätzung vorgenommen wurden.