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15.06.2023

Zulassungsbeschränkungen partiell aufgehoben – weitere Zulassungsmöglichkeiten

Arztsitze

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Fachärzt:innen der Gynäkologie, Augenheilkunde, Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie und Kinder- und Jugendmedizin sowie Hausärzt:innen können sich auf zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten bewerben.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) hat die Zulassungsbeschränkungen im Planungsbereich Berlin in mehreren Arztgruppen partiell aufgehoben.

Für folgende Arztgruppen gibt es weitere Niederlassungsmöglichkeiten:

  • 7,5 Niederlassungsmöglichkeiten in der Arztgruppe der Frauenärzt:innen (Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf)
  • 1 Niederlassungsmöglichkeit in der Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzt:innen (Spandau, Treptow-Köpenick)
  • 2 Niederlassungsmöglichkeiten in der Arztgruppe der Augenärzt:innen (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf)
  • 3 Niederlassungsmöglichkeiten für Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Pankow)
  • 91 Niederlassungsmöglichkeiten in der Arztgruppe der Hausärzt:innen im Planungsbereich II (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) 
  • 46,5 Niederlassungsmöglichkeiten in der Arztgruppe der Hausärzt:innen im Planungsbereich III (Treptow-Köpenick)

Die Ausschreibung läuft vom 15. Juni bis zum 27. Juli 2023. Weitere Informationen zu den Ausschreibungen sowie Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.

Niederlassungsförderung in den Planungsbereichen II und III

Die Niederlassung in den Planungsbereichen II und III wird außerdem umfassend gefördert: Haus- und Kinderärzt:innen sowie Fachärzt:innen der Augenheilkunde und Gynäkologie, die sich in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick niederlassen, profitieren beispielsweise von einem extrabudgetären Zuschlag auf Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). In 2023 beträgt der Zuschlag auf den Punktwert 3 Cent, so wird es in dem Honorarvertrag für 2023 vereinbart (siehe Praxis-News vom 08.06.2023). 
Dazu kommen verschiedene finanzielle Förderungsmöglichkeiten im Bereich der hausärztlichen Versorgung. Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier.