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28.06.2023

Beratungsgespräch zum Geburtsmodus bleibt Leistung von „Hallo Baby“

KBV-Vertrag „Hallo Baby“

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Ärzt:innen können im Rahmen des KBV-Vertrages „Hallo Baby“ weiterhin Schwangere im letzten Schwangerschaftsdrittel zum Geburtsmodus beraten und die Leistung abrechnen.

Seit 2021 können Gynäkolog:innen ein ärztliches Beratungsgespräch im letzten Drittel der Schwangerschaft zum Geburtsmodus abrechnen, wenn sie am KBV-Vertrag „Hallo Baby“ teilnehmen. Hintergrund dieser Leistung ist, dass die Vertragspartner die natürliche Geburt fördern möchten.
Diese Leistung war vorerst bis zum 30. Juni 2023 befristet und konnte jetzt bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden. Ärzt:innen können das Beratungsgespräch somit weiterhin im Rahmen des Vertrages abrechnen:

  • im Rahmen einer Videosprechstunde gem. Anlage 31b BMVÄ (prioritär), sofern berufsrechtlich zulässig: GOP 81318 (25 Euro) 

oder alternativ

  • bei einem persönlichen Arzt-Patientenkontakt: GOP 81319 (25 Euro)

Die Verlängerung der Leistung wurde in einem 7. Nachtrag zum Vertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen festgehalten. Dieser ist nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens auf der Infoseite zum Vertrag einsehbar.