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29.06.2023

Unterschriftenverfahren mit weiteren Krankenkassen abgeschlossen

Schutzimpfungsvereinbarung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Impfen (Verträge)

Rückwirkend zum 1. April und 8. April gelten für Versicherte der Ersatzkassen, BKKn, IKKn, SVLFG, Knappschaft die neuen Vergütungen für die Grippeschutzimpfung und COVID-19-Schutzimpfung.

Wie bereits mehrfach berichtet, ist die COVID-19-Impfung seit dem 8. April 2023 Kassenleistung. Zudem wurde die Vergütung für die Grippeschutzimpfung rückwirkend zum 1. April angehoben (siehe Praxis-News vom 08.05.2023) – darauf hatte sich die KV Berlin nach längeren Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen geeinigt. 

Nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens mit der AOK Nordost (siehe PID Nr. 10), konnte jetzt auch das Unterschriftenverfahren mit den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK, KKH, hkk, HEK), dem BKK-Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund, der KNAPPSCHAFT sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als landwirtschaftliche Krankenkasse abgeschlossen werden. Die Änderungsvereinbarungen sowie die aktuell gültigen Symbolnummern und Vergütungen sind auf der Vertragsseite veröffentlicht.

Praxen werden weiterhin gebeten, hinsichtlich der Abrechnung und Vergütung der COVID-19-Schutzimpfung folgendes zu beachten:

  • Abrechnung und Vergütung bis 7. April 2023 nach CoronaImpfV: 28 Euro je Impfung, 36 Euro je Impfung an Wochenenden, Feiertagen, Pseudo-GOP abhängig von Impfstoff und Indikation. (siehe Übersicht der KBV)
  • Abrechnung und Vergütung ab 8. April 2023: 15 Euro (10 Euro Impfung + 2,50 Euro Dokumentationsaufwand + 2,50 Euro Organisationsaufwand), Symbolnummern (SNR), angelehnt an bisheriger Kennzeichnung, gemäß der jeweiligen Anlage 1 zu den Schutzimpfungsvereinbarungen (SNR sind in beiden Schutzimpfungsvereinbarungen analog).
  • Eine Abrechnung der Impfung für Privatversicherte ist seit dem 8. April 2023 nicht mehr über die KV Berlin möglich. Ärzt:innen können die Impfung als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbringen.