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24.08.2023

Öffentliche Zustellung von Bescheiden auf der Website der KV Berlin

Amtliche Bekanntmachungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Können Bescheide nicht an die jeweiligen Adressat:innen zugestellt werden, informiert die KV Berlin künftig öffentlich auf der Website der KV Berlin, dass ein Bescheid abholbereit ist.

Die Information zu Bescheiden, die nicht an Adressat:innen zugestellt werden können, werden künftig auf der Website der KV Berlin  unter Aktuelles -> Amtlich Bekanntmachung -> Öffentliche Zustellung veröffentlicht. Diese öffentliche Zustellung ist zum Beispiel notwendig, wenn der Aufenthaltsort von Adressat:innen nicht (mehr) bekannt ist. Informationen zur Rechtsgrundlage sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Dabei wird der Bescheid selbst nicht veröffentlicht. Es wird lediglich bekanntgegeben, dass für eine Person ein Bescheid bzw. Schreiben zur Abholung in der KV Berlin bereit liegt. 

KV-Mitglieder sind von einer öffentlichen Zustellung in der Regel nicht betroffen, aktuell ist dies aber bei einzelnen ehemaligen Teststellen notwendig, die während der Corona-Pandemie gegenüber der KV Berlin abgerechnet haben.