Ab dem 16. November 2023 steht im Online-Portal ein Formular zum Nachweis der vorhandenen TI-Anwendungen bereit.
Für die seit dem 3. Quartal 2023 geltenden neuen Regelungen bei der Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) hat die KV Berlin das Prüfverfahren festgelegt (siehe Praxis-News vom 31.10.2023). Das entsprechende Nachweisformular ist ab dem 16. November im Online-Portal der KV Berlin verfügbar.
Einen Großteil der Anwendungen kann die KV Berlin aus den Feldkennungen der Abrechnungsdateien auslesen. Künftig soll der Nachweis auf diesem Weg auch bei allen anderen Anwendungen, bei denen es bisher nicht geht, möglich sein. Folgende Anwendungen kann die KV Berlin nicht über die Abrechnungsdateien auslesen:
- KIM
- eAU (ab Quartal 4/2023 verpflichtend)
- eArztbrief (ab 1. März 2024 verpflichtend)
Für diese Anwendungen müssen Praxen im Online-Portal eine Erklärung abgeben, indem sie per Häkchen bestätigen, entsprechende Anwendung installiert zu haben und dass diese in der Praxis nutzbar ist. Neben dem Häkchen muss die Angabe des Datums erfolgen, an dem die Anwendung installiert wurde.
Bitte beachten Sie: Die KV Berlin behält sich das Recht vor, Angaben über entsprechende Nachweise zu überprüfen.
So loggen Sie sich in das Online-Portal ein
Um in das Online-Portal der KV Berlin zu gelangen, loggen Sie sich zunächst im Mitgliederbereich unter www.kvberlin.de > Für Praxen > Mitgliederbereich > Anmelden ein. Auf der Startseite des Mitgliederbereichs finden Sie den Link zum Online-Portal. Die Login-Daten für den Mitgliederbereich und das Online-Portal sind identisch (BSNR oder LANR + ihr Passwort).
Im Online-Portal finden Sie das Nachweisformular unter dem Menü „Meldungen/Anträge an die KV > Telematikinfrastruktur > TI-Finanzierung".