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15.12.2023

Neue GOP für Verlaufskontrolle bei DiGA

Digitale Gesundheitsanwendungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Ab Januar können Schmerztherapeut:innen die Verlaufskontrolle bei den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „somnio“ bei Schlafstörungen und „Vivira“ bei Rückenschmerzen abrechnen.

Bereits jetzt können mehrere Fachgruppen die Leistung abrechnen. Für Ärzt:innen mit einer KV-Genehmigung für Schmerztherapie werden zur Abrechnung der Verlaufskontrolle und Auswertung der Daten zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen: für die DiGA „somnio“ die GOP 30780 und für die DiGA „Vivira“ die GOP 30781. Beide Leistungen sind mit 64 Punkten (ab 1. Januar 2024: 7,64 Euro) bewertet.

Alle anderen abrechnungsberechtigten Ärzt:innen rechnen die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“ weiterhin mit der GOP 01471 (64 Punkte) ab. Diese GOP verwenden ab Januar auch Ärzt:innen für Physikalische und Rehabilitative Medizin, wenn sie Patient:innen betreuen, die „somnio“ nutzen. Die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Vivira“ wird von anderen Ärzt:innen weiterhin mit der GOP 01472 (64 Punkte) abgerechnet. 

App „somnio“

Folgende Fachgruppen können die GOP 01471 / GOP 30780 für die Verlaufskontrolle und Auswertung bei „somnio“ abrechnen: 

GOP 01741
Hausärzte, Gynäkologie, HNO, Kardiologie, Pneumologie, Innere Medizin ohne Schwerpunkt sowie Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die Leistungen der EBM-Kapitel 16, 21, 22 und 23 berechnen dürfen.

Ab 1. Januar 2024: Fachärzt:innen für Physikalische und Rehabilitative Medizin

GOP 30780
Ab 1. Januar 2024: Alle Ärzt:innen mit KV-Genehmigung für Schmerztherapie

App „Vivira“

Folgende Fachgruppen können die GOP 01472 / GOP 30781 für die Verlaufskontrolle und Auswertung bei „Vivira“ abrechnen: 

GOP 01472
Hausärzte, Orthopädie, Chirurgie, Innere Medizin ohne Schwerpunkt, Physikalische und Rehabilitative Medizin

GOP 30781
Ab 1. Januar 2024: Alle Ärzt:innen mit KV-Genehmigung für Schmerztherapie

Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können die DiGA „somnio“ zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen verordnen. Die DiGA „Vivira“ richtet sich an Patient:innen mit akuten und chronischen Rückenschmerzen und bietet ein angeleitetes Training, das ergänzend zu anderen konventionellen Therapien eingesetzt werden kann.