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01.02.2024

Kürzere Nachbeobachtungszeit bei invasiver Kardiologie

QS-Vereinbarung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die QS-Vereinbarung zur invasiven Kardiologie wurde zum 1. Januar 2024 hinsichtlich therapeutischer Katheterinterventionen angepasst.

In der Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) zur invasiven Kardiologie wurde im Zusammenhang mit therapeutischen Katheterinterventionen eine kürzere Nachbeobachtungszeit festgelegt.

Zum 1. Januar 2024 wurde die Gebührenordnungsposition 01522 in den Abschnitt 1.5 EBM für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken im unmittelbaren Anschluss an eine therapeutische Herzkatheteruntersuchung aufgenommen. Diese soll bei Patient:innen zur Anwendung kommen, bei denen keine 12-stündige Überwachungszeit erforderlich ist.

In der QS-Vereinbarung zur invasiven Kardiologie wurde daher in § 5 Absatz 7 ein zweiter Spiegelstrich ergänzt: Nach einer therapeutischen perkutan-transluminalen Gefäßintervention ausschließlich an einer Koronararterie muss gewährleistet sein, dass die Patientin oder der Patient mindestens 6 Stunden nachbetreut wird. Der dritte Spiegelstrich wurde dahingehend geändert, dass nach therapeutischen Katheterinterventionen an mehr als einem Koronargefäß die Patient:innen mindestens bis zum nächsten Tag und in der Regel 24 Stunden nachbetreut werden müssen.

Die Änderungen stehen noch unter Vorbehalt der Unterzeichnung durch die Vertragspartner.