Seit 1. März müssen Praxen eine Software zum Erstellen von eArztbriefen vorhalten. Bei verzögerter Bereitstellung durch die PVS-Hersteller soll keine Kürzung der TI-Pauschale erfolgen.
Laut des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hätten Verzögerungen der Industrie keine Kürzungen der TI-Pauschale zur Folge. Dies teilte das BMG der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in einem Schreiben mit. Die KBV hatte im Januar eine Fristverschiebung gefordert, weil viele Praxen nicht die Möglichkeit hätten, bis zum 1. März die geforderte Software einzuspielen (siehe Praxis-News vom 7. Februar 2024).
Das BMG hält zwar an der verpflichtenden Einführung zum 1. März fest, eine Reduzierung der TI-Pauschale droht Praxen aber nicht, wenn ihr Software-Anbieter nicht die aktuellste Version bereitstellt.