Die Kulanzlösung der KV Berlin zur Vorhaltung der TI-Anwendung KIM wird für das dritte Quartal 2023 auf alle Fachgruppen ausgeweitet.
Bei der Fachgruppe der Psychotherapeut:innen hatte die KV Berlin aufgrund der Problematik bei der Bereitstellung und Installation der Anwendung KIM eine Kulanzlösung geschaffen (siehe Praxis-News vom 24. Januar 2024). Eigentlich müssen Praxen seit dem dritten Quartal 2023 die TI-Anwendung vorhalten.
Diese Kulanzlösung ist nun für das dritte Quartal 2023 auf alle Fachgruppen ausgeweitet worden. Dies bedeutet, dass im dritten Quartal 2023 keine Praxis aufgrund der fehlenden KIM-Anwendung eine Reduktion der TI-Pauschale erhält.