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31.05.2024

Hygienezuschläge beschlossen

Ambulantes Operieren

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe geeinigt.

Die Beratungen des Bewertungsausschusses (BA) zu Zuschlägen für den höheren Hygieneaufwand bei ambulanten Operationen sind abgeschlossen (siehe dazu auch die Praxis-News vom 22.04.2024).
Ärztinnen und Ärzte erhalten bei solchen Eingriffen einen Zuschlag – rückwirkend ab 1. Januar 2024.

Da die Zuschläge rückwirkend ab 1. Januar 2024 gelten, die Quartalsabrechnung fürs erste Quartal 2024 aber bereits eingereicht werden musste, wird die KV Berlin die Zuschläge automatisch zusetzen – auch über das Quartal 1/2024 hinaus.

Einen Zuschlag gibt es für nahezu alle Eingriffe des Abschnitts 31.2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Ausnahmen bilden die Gebührenordnungspunkte (GOP) 31350 und 31351 zu Kataraktoperationen sowie GOP, die keinem OPS-Kode im Anhang 2 zugeordnet sind. Ebenfalls keine Zuschläge gibt es für Eingriffe aus Kapital 1, Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (GOP 01904, 01905). Die jeweilige Vergütung für die Zuschläge erfolgt extrabudgetär. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem jeweiligen Eingriff (Dauer, Aufwand der Aufbereitung der OP-Instrumente, Ambulantisierungsgrad).