LinkedInInstagramYoutube

Zurück

06.06.2024

Neuer Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde – M1“ abgeschlossen

Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 1. Mai in Kraft. Frauenärzt:innen können ihre Teilnahme am Vertrag ab dem 1. August 2024 erklären. 

Der BKK Landesverband Bayern, der Berufsverband der Frauenärzte e.V. und die AG Vertragskoordinierung vertreten durch die KBV haben sich auf den Abschluss eines Rahmenvertrags „Mädchensprechstunde M1“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V mit Wirkung zum 1. Mai 2024 verständigt. 
Ab dem 1. August 2024 können Frauenärzt:innen ihre Teilnahme an dem Vertrag erklären. 
Ab dem 1. Oktober 2024 können Versicherte (ab dem 12. Geburtstag und bis vor dem 18. Geburtstag) der teilnehmenden BKKen (Anlage 1) in den Vertrag eingeschrieben werden. 

Ziel des Vertrages

  • Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Versorgung von Mädchen und jungen Frauen durch ein institutionalisiertes Angebot einer geschlechtsspezifischen Medizin als Versorgungsstandard
  • Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Mädchen und jungen Frauen
  • Schaffung eines niedrigschwelligen, unbefangenen, anlasslosen gynäkologischen Erstkontakts
  • Abbau von Berührungsängsten und Aufbau eines Vertrauensverhältnisses
  • Frauenärztliche Beratung und Begleitung in einer sensiblen und vulnerablen Lebensphase
  • Erhöhung der Impfquoten sowie Schließung von Impflücken 
  • Erkennung und frühzeitige Intervention bei Fehlentwicklungen
  • Steigerung der frauenspezifischen Gesundheitskompetenz

Teilnahme der Ärzte

Frauenärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe können mit der Abgabe einer Teilnahmeerklärung (Anlage 6) und nach Erteilung der Abrechnungsgenehmigung teilnehmen. 

Abrechnung und Vergütung

Die Vergütung erfolgt außerhalb mengenbegrenzender Regelungen und außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Einzelne Leistungsinhalte können je teilnehmender Versicherten nur einmal von den abrechnenden Ärzt:innen angesetzt werden. 
Ausnahme: Wechsel der Versicherten zu einer anderen teilnehmenden BKK.

Leistungsinhalte

SNRLeistungsinhalteVergütung
81330Einschreibung mittels der Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 4) durch den Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe10 €
81331Auswertung des Fragebogens und Durchführung des Beratungsgespräches sowie fakultativ und mit Zustimmung der Versicherten durchzuführende körperliche Untersuchung (keine gynäkologische Untersuchung)82 €
81332Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) für nicht vollständig immunisierte Versicherte10 €

        
 Alle Informationen zum Vertrag sowie die Vertragsanlagen sind auf der KV-Website hinterlegt.