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Verträge und Recht
Teilnahme am Vertrag
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung und weitere Informationen zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde M1“
Der BKK Landesverband Bayern, der Berufsverband der Frauenärzte e. V. und die AG Vertragskoordinierung vertreten durch die KBV haben sich auf den Abschluss eines neuen Vertrags mit Wirkung zum 1. Mai 2024 verständigt. Ab dem 1. August 2024 können Frauenärzt:innen ihre Teilnahme an dem Vertrag erklären. Ab dem 1. Oktober 2024 können Versicherte (ab dem 12. Geburtstag und bis vor dem 18. Geburtstag) der teilnehmenden BKKen (Anlage 1) in den Vertrag eingeschrieben werden.
Ziel des Vertrags ist es, Mädchen und jungen Frauen einen niedrigschwelligen und unbefangenen Erstkontakt für die frauenärztliche Beratung zu bieten und sie in dieser sensiblen Lebensphase zu begleiten.
BKK LV Bayern
Vertrag
gültig vom: 01.05.2024
Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde - M1" zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V vom 23.04.2024
Anlagen
Anlage 1: Teilnehmende Betriebskrankenkassen
Anlage 2: BKK-Beitrittserklärung
Anlage 3: Patienteninformation
Anlage 4: Teilnahmeerklärung Versicherte
Anlage 5: Fragebogen
Anlage 6: Teilnahmeerklärung Arzt
Anlage 7: Leistungsbeschreibung und Vergütung
Anlage 8: Technische Anlage