Zum 1. Oktober 2024 soll eine Neufassung der Arthroskopie-Vereinbarung in Kraft treten. Dies haben die Partner des Bundesmantelvertrags beschlossen.
Damit sich das aktuelle Weiterbildungsrecht und die fachlichen Anforderungen bei der Genehmigungserteilung für arthroskopische Operationen nicht weiter auseinanderentwickeln, ist eine Überarbeitung der Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung arthroskopischer Operationen (Arthroskopie-Vereinbarung) notwendig geworden.
Die Neufassung sieht vor, dass Anträge auf Durchführung und Abrechnung arthroskopischer Operationen gelenkspezifisch nach der Befähigung des Arztes bzw. der Ärztin gestellt werden müssen. Ärztinnen und Ärzte mit alter Genehmigung bleiben von den Änderungen unberührt.
Zum 1. Oktober 2024 soll die Neufassung in Kraft treten. Das Unterschriftenverfahren wurde eingeleitet.