Bei fehlendem eArztbrief hat die KV Berlin eine Kulanzlösung für zwei Quartale geschaffen. Es findet dann keine Reduktion der TI-Pauschale statt.
Um die volle monatliche TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen nach § 5 Abs. 1 der Festsetzung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) alle vorgeschriebenen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur vorweisen. Seit 1. März 2024 müssen grundsätzlich alle Praxen eine Software zum Erstellen von eArztbriefen vorhalten – aufgrund von Problemen bei der Bereitstellung seitens der Anbieter der Praxisverwaltungssoftware (PVS) ist dies nicht für alle Praxen möglich.
Da eine verzögerte Bereitstellung der TI-Komponenten durch die Industrie nicht zulasten der Praxen gehen darf, hat die KV Berlin eine Kulanzlösung bezüglich der TI-Pauschale geschaffen. Die Reduktion der TI-Pauschale aufgrund der fehlenden Anwendung eArztbrief wird für die Quartale 2/2024 und 3/2024 ausgesetzt. Das heißt: Keine Praxis wird von einer Reduzierung der TI-Pauschale hinsichtlich des eArztbriefes betroffen sein.
Sollte das Problem der Bereitstellung durch die PVS-Anbieter weiter andauern, wird die KV Berlin hinsichtlich des vierten Quartals 2024 und dem zu erbringenden Nachweis der Anwendung des eArztbriefes zu gegebener Zeit informieren.
Hintergrund
Durch Probleme bei der Bereitstellung durch die Hersteller der Praxisverwaltungssoftware (PVS) hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits Anfang des Jahres eine Fristverschiebung gefordert. Das BMG hielt zwar an der Einführung des eArztbriefes zum 1. März fest, stellte aber klar, dass Praxen keine Reduzierung der TI-Pauschale erhalten, wenn der jeweilige Software-Anbieter keine aktuelle und zertifizierte Version bereitstellt (siehe dazu auch die Praxis-News vom 6. März 2024).