Die KV Berlin und die HEK haben den Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit Wirkung zum 01.01.2025 angepasst.
Die KV Berlin und die HEK haben den auf der Grundlage von § 140a SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens vom 01.04.2019, zuletzt geändert durch die 4. Änderungsvereinbarung vom 26.11.2020, mit Wirkung zum 01.01.2025 angepasst.
Die Anpassungen der 5. Änderungsvereinbarung betreffen diverse vertragliche Regelungen sowie das Alter des anspruchsberechtigten Personenkreises.