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Hautkrebs-Screening (außerhalb des EBM)

In Berlin bieten mehrere Krankenkassen ihren Versicherten über entsprechende Verträge mit der KV Berlin Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchungen an, die über das Maß der EBM-Leistungen hinausgehen. Im Rahmen dieser Verträge können Hautärzte sowie für einige Verträge auch Hausärzte eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs auch bei Patienten unter 35 Jahren durchführen.

Der Leistungsumfang wird von den Vertragspartnern extrabudgetär vergütet. Die Sonderverträge zum Hautkrebs-Screening vergüten diese Untersuchung alle 2 Jahre. Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten der beteiligten Krankenkassen ab dem vertraglich festgelegten Lebensjahr.