Die KV Berlin und die TK haben den Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit Wirkung zum 1. Januar 2025 angepasst.
Die KV Berlin und die TK haben den auf der Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit der TK mit Wirkung zum 01.01.2025 angepasst. Die Änderungen sind in der 6. Ergänzungsvereinbarung festgehalten.
Die Änderungen im Überblick
- Neufassung des Vertrags
- Umstellung der Rechtsgrundlage auf § 140a SGB V
- Änderung der aus dem Vertrag abrechenbaren Symbolnummer (SNR)
- Anpassung des Alters des anspruchsberechtigten Personenkreises
Die 6. Ergänzungsvereinbarung ist auf der Vertragsseite hinterlegt.