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12.12.2024

6. Ergänzungsvereinbarung mit der TK geschlossen

Hautkrebs-Screening

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die KV Berlin und die TK haben den Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit Wirkung zum 1. Januar 2025 angepasst. 

Die KV Berlin und die TK haben den auf der Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit der TK mit Wirkung zum 01.01.2025 angepasst. Die Änderungen sind in der 6. Ergänzungsvereinbarung festgehalten.

Die Änderungen im Überblick

  • Neufassung des Vertrags
  • Umstellung der Rechtsgrundlage auf § 140a SGB V
  • Änderung der aus dem Vertrag abrechenbaren Symbolnummer (SNR)  
  • Anpassung des Alters des anspruchsberechtigten Personenkreises

Die 6. Ergänzungsvereinbarung ist auf der Vertragsseite hinterlegt.