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20.12.2024

Änderungen zum 1. Januar bei verschiedenen Leistungen

EBM-Anpassungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Informationen zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses und des erweiterten Bewertungsausschusses zu Long-COVID, CCTA, psychotherapeutische Leistungen und Heimdialysen. 

Der erweiterte Bewertungsausschuss sowie der Bewertungsausschuss fasste zum Jahresende 2024 mehrere Beschlüsse, darunter unter anderem zu Long-COVID, CCTA, psychotherapeutische Leistungen. Keinen Beschluss gibt es hingegen zur Demenzstrategie. Im folgenden Stellen wir Ihnen die wichtigsten Beschlüsse zusammengefasst vor: 

Long-COVID

Ab 1. Januar 2025 werden für die spezifische Versorgung von Patient:innen mit Verdacht auf oder einer festgestellten Erkrankung mit Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen, mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Hierzu hat der BA einen neuen Abschnitt 37.8 in den EBM mit folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) aufgenommen: 37800, 37801, 37802, 37804, 37806. Die Finanzierung der GOP des Abschnitts 37.8 EBM erfolgt zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (siehe KBV-PraxisNachricht).

Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA)

Ebenso ab 1. Januar 2025 werden zwei neue Leistungen in den EBM aufgenommen: Computertomographie-Koronarangiographie und Interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CCTA. Zu dem Beschluss stehen die Details noch aus. Die Beschlüsse des Bewertungsausschusses sind auf seiner Internetseite nachzulesen (siehe Praxis-Nachricht vom 20.12.2024).

Anpassung der Dialysekostenpauschalen

Die Dialysekostenpauschalen werden strukturell weiterentwickelt. Dazu werden zum 1. Januar 2025 unter anderem neue Pauschalen/Zuschläge in den EBM aufgenommen. Mehr dazu in der KBV-Praxis-Nachricht.

Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

Mit dem Beschluss für den Zeitraum 2012 bis 2015 im Zusammenhang mit den Strukturzuschlägen setzt der BA die Entscheidungen des Bundessozialgerichts um. So werden Bewertungen für den genannten Zeitraum angepasst. Für 2024 wurde die Bewertung als angemessen festgestellt. Für 2025 wird die Bewertung kurzfristig geprüft. Mehr dazu unter in der KBV-PraxisNachricht

Kein Beschluss erfolgte zur Anpassung des EBM aufgrund der Nationalen Demenzstrategie.

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