LinkedInInstagramYoutube

Zurück

08.01.2025

Umstellung und Anpassung des Vertrags mit der BIG direkt gesund

Hautkrebs-Screening

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


KV Berlin und BIG direkt gesund haben die 4. Änderungsvereinbarung zum 1. Januar 2025 geschlossen.

Die KV Berlin und die BIG direkt gesund haben den am 21.01.2010 auf der Grundlage von § 73c SGB V a.F. geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit der 4. Änderungsvereinbarung zum 01.01.2025 auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt.

Änderungen im Überblick:

  • Umstellung der Rechtsgrundlage auf § 140a SGB V
  • Anpassung diverser vertraglicher Regelungen
  • Änderung der aus dem Vertrag abrechenbaren Symbolnummer (SNR)

Die KV Berlin stellt die Vertragsunterlagen auf der Website bereit.