KV Berlin und BIG direkt gesund haben die 4. Änderungsvereinbarung zum 1. Januar 2025 geschlossen.
Die KV Berlin und die BIG direkt gesund haben den am 21.01.2010 auf der Grundlage von § 73c SGB V a.F. geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit der 4. Änderungsvereinbarung zum 01.01.2025 auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt.
Änderungen im Überblick:
- Umstellung der Rechtsgrundlage auf § 140a SGB V
- Anpassung diverser vertraglicher Regelungen
- Änderung der aus dem Vertrag abrechenbaren Symbolnummer (SNR)
Die KV Berlin stellt die Vertragsunterlagen auf der Website bereit.