Rund 230 Praxen aus Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen werden die „ePA für alle“ ab 15. Januar testen. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Testphase kann die ePA bundesweit genutzt werden.
Die Erprobung der „elektronischen Patientenakte (ePA) für alle“ beginnt am 15. Januar in ausgewählten Praxen in Franken, Hamburg und in Teilen Nordrhein-Westfalens. Hinzu kommen einige Apotheken und Krankenhäuser. Zunächst dürfen nur diese insgesamt etwa 300 Einrichtungen die ePA lesen und befüllen. Sie werden eigens dafür freigeschaltet.
Um auf die neue ePA zugreifen zu können, benötigen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen neben dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur ein Update für ihre Praxissoftware für die ePA 3.0. Dies wird ab dem 15. Januar zunächst nur in den Testpraxen installiert und freigeschaltet. Parallel dazu beginnen die Krankenkassen, die Patientenakten für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, anzulegen.
Die Krankenkassen beginnen ab 15. Januar Schritt für Schritt, die Akten für ihre Versicherten anzulegen. Zunächst sollen die alten ePA-Akten migriert werden. Danach erfolgt die Anlage der Akten in den Modellregionen und erst dann die deutschlandweite Ausstattung. Ansprechpartner bei Fragen der Versicherten zur ePA sind die Krankenkassen.
Die Pilotierungsphase ist laut gematik auf mehrere Wochen angesetzt. Nach erfolgreichem Abschluss und Erfüllung der Sicherheitsvoraussetzungen soll die bundesweite Einführung der „ePA für alle“ starten. Erst dann erhalten bundesweit alle Praxen die notwendige Technik und Freischaltung für die Arbeit mit der neuen ePA. Der genaue Termin steht noch nicht fest.
gematik reagiert auf Sicherheitslücken
Mit der Beschränkung ausschließlich auf Einrichtungen, die an der Erprobung teilnehmen, reagiert die gematik auf die Mängel in der Sicherheitsarchitektur der ePA-Server, auf die der Chaos Computer Club jüngst hingewiesen hat.
Die Gesellschafter der gematik (mit 51-prozentigem Stimmanteil des BMG) haben beschlossen, dass kein bundesweiter Rollout erfolgt, bevor „die Schwachstelle nicht geschlossen ist“. Ursprünglich hatte das Ministerium den 15. Februar als Starttermin angepeilt.
Praxisaushang zur ePA
Die KBV wird in Kürze einen Praxisaushang zum Ausdrucken bereitstellen, mit dem Praxen ihre Patient:innen darüber informieren können, dass sie die „ePA für alle“ vorerst noch nicht nutzen können. Die KV wird informieren, sobald die Materialien der KBV verfügbar sind.