Zum 1. April 2025 wird hinsichtlich der Arzt-Patienten-Kontaktzeit die entsprechende Gebührenordnungsposition (GOP) bei der Schmerztherapie angepasst.
Die GOP 30708 (Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie) wird hinsichtlich der Arzt-Patienten-Kontaktzeit zum 1. April 2025 angepasst.
Die GOP 30708 ist nur in Behandlungsfällen berechnungsfähig, in denen die Grundpauschale gemäß GOP 30700 berechnet worden ist. Voraussetzung ist die Genehmigung dieser GOP und der Zusatzpauschale nach GOP 30702.
Bei der Änderung zum 1. April 2025 wird der Abschnitt 30.7.1 EBM geändert. So ist bei der Nebeneinanderberechnung der GOP 30708 und 30702 eine Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 55 Minuten Voraussetzung für die Abrechnung der GOP 30708.
Eine weitere Voraussetzung betrifft die Nebeneinanderberechnung der GOP 30708 mit diagnostischen bzw. therapeutischen GOP, so muss es eine mindestens 10 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit geben, als in den entsprechenden GOP angegeben.