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Die elektronische Patientenakte – Inhalte

Muss ich als Ärzt:in alle alten Dokumente von Patient:innen in deren ePA hochladen?
Ärzt:innen sind dazu verpflichtet relevante Daten für den aktuellen Behandlungsfall auf Wunsch der Patient:innen in die ePA hochzuladen. Ausgewählte ältere Dokumente können in Absprache mit den Versicherten in die ePA gespeichert werden, dazu gibt es aber keine Verpflichtung.

Welche Inhalte können Ärzt:innen in die ePA einstellen?
Sie können verschiedenste Dokumente einstellen, wie beispielsweise Blutbilder, Befunde, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte oder Arztbriefe. Möglich sind dabei Formate wie zum Beispiel PDF oder Bilddateien, aber keine Microsoft Office Dokumente. Die Dateigröße von Bildern und Dokumenten ist derzeit auf einen Höchstwert von 25 Megabyte beschränkt.
In Zukunft wird das Einstellen strukturierter Daten in die ePA möglich sein, wie beispielsweise eAUs, Medikationsdaten, Impfausweis, Krankenhausentlassbriefe, Laborbefunde, Pflegeüberleitungsbögen etc. (siehe FAQ zur Weiterentwicklung der ePA)

Können Patient:innen Inhalte aus ihrer ePA löschen?    
Ja. Die Patient:innen haben die Datenhoheit und können jederzeit Dokumente aus ihrer ePA löschen – auch Dokumente und Informationen, die von Ärzt:innen eingetragen wurden.

Kann ich als Ärztin oder Arzt Dokumente in der ePA ändern?
Nein. Sie können bereits hochgeladene Dokumente nicht ändern, aber Sie können eine aktualisierte oder korrigierte Version hochladen und gegebenenfalls fehlerhafte Dokumentversionen in Absprache mit dem Versicherten wieder aus der ePA löschen.