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Kontakt
030 / 31 003-385
QS-team-4@kvberlin.de
Hautkrebsvorsorge-Verfahren (Sonderverträge)
In Berlin bieten mehrere Krankenkassen ihren Versicherten über entsprechende Verträge mit der KV Berlin Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchungen an, die über das Maß der EBM-Leistungen hinausgehen. Im Rahmen dieser Verträge können Hautärztinnen und Hautärzte sowie für einige Verträge auch Hausärztinnen und Hausärzte eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs auch bei Patientinnen und Patienten unter 35 Jahren durchführen.
Der Leistungsumfang wird von den Vertragspartnern extrabudgetär vergütet. Die Sonderverträge zum Hautkrebs-Screening vergüten diese Untersuchung alle zwei Jahre. Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten der beteiligten Krankenkassen ab dem vertraglich festgelegten Lebensjahr.
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 99200 (weiterer Leistungsinhalt siehe entsprechende Verträge mit der BIG, IKK BB und TK)
- SNR 99400 (weiterer Leistungsinhalt siehe entsprechende Verträge mit der BARMER, HEK und KNAPPSCHAFT)
Hinweis: Diese Leistungen dürfen nur von Hautärzt:innen erbracht werden, die über eine Genehmigung zur Abrechnung der EBM-Nr. 01745 verfügen und eine entsprechende Teilnahmeerklärung abgegeben haben: Hautkrebs-Screening als EBM-Leistung
ACHTUNG: Der Vertrag mit dem BKK Landesverband Mitte endete zum 30. Juni 2024. Seit dem 1. Juli 2024 entfällt somit die Teilnahmeerklärung und Genehmigungserteilung.
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärzt:innen für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologie
- Hausärztlich tätige Ärzt:innen
Fachliche Anforderungen
- Facharzt bzw. Fachärztin der o. g. Fachrichtungen bzw. hausärztlich tätiger Arzt bzw. tätige Ärztin
und
- Abrechnungsgenehmigung für die EBM-Nr. 01745
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung