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Histopathologie beim Hautkrebs-Screening

Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung: 

  • 19315 EBM Histopathologische Untersuchung Hautkrebs-Screening

 


  • Fachärztinnen und Fachärzte für Pathologie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit der Zusatzbezeichnung „Dermatohistologie“
  • Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen

und

  • Nachweis der persönlichen Befundung von mindestens 15.000 (FÄ für Pathologie) bzw. 6.000 (FÄ für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit der Zusatzbezeichnung „Dermatohistologie“) histopathologischen Präparaten, davon mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung auf Genehmigung

oder

  • Nachweis einer fachspezifischen dermatohistologischen Fortbildung im genannten Zeitraum, die durch acht Fortbildungspunkte oder durch eine vom Umfang her entsprechende KV-zertifizierte Fortbildung belegt wird
  • Nachweis über die Möglichkeit zur Durchführung von immunhistopathologischen Untersuchungen
  • Nachweis über die folgenden Archivierungsmöglichkeiten:
    Aufbewahren von
    • formalinfixiertem Restgewebe für mindestens sechs Wochen
    • Gewebeblöckchen für mindestens zwei Jahre
    • Schnitte und schriftliche Befunde für mindestens zehn Jahre

 

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich. 

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume