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Mädchensprechstunde – M1

Der Vertrag hat das Ziel, Mädchen und jungen Frauen einen niedrigschwelligen und unbefangenen Erstkontakt für die frauenärztliche Beratung zu bieten und sie in dieser sensiblen Lebensphase zu begleiten. 

Ab dem 1. August 2024 können Frauenärzt:innen ihre Teilnahme an dem Vertrag erklären. Ab dem 1. Oktober 2024 können Versicherte (ab dem 12. Geburtstag und bis vor dem 18. Geburtstag) der teilnehmenden BKKen (Anlage 1) in den Vertrag eingeschrieben werden. 

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen: 

  • SNR 81330 Einschreibung mittels der Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 4) durch den Facharzt bzw. die Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • SNR 81331 Auswertung des Fragebogens und Durchführung des Beratungsgespräches sowie fakultativ und mit Zustimmung der Versicherten durchzuführende körperliche Untersuchung (keine gynäkologische Untersuchung)
  • SNR 81332 Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) für nicht vollständig immunisierte Versicherte

Wer kann die Leistung beantragen?

Fachliche Anforderungen    

Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung
Teilnahmeerklärung Arzt