Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Qualitätssicherung
Vakuumbiopsie der Brust
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 01759 EBM im Rahmen des Mammographie-Screenings Vakuumbiopsie(n) der Mamma im Zusammenhang mit der Erbringung der GOP 01753 oder 01755
- 34274 EBM im Rahmen der kurativen Mammographie Vakuumbiopsie(n) der Mamma im Zusammenhang mit der Erbringung der GOP 34270
Wer kann die Leistung beantragen?
- Ärzte mit der Genehmigung für Leistungen der kurativen Mammographie
oder
- mit der Genehmigung für den Versorgungsauftrag nach §4 Anlage 9.2 BMVÄ (PVÄ)
oder
- Genemigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Biopsie unter Röntgenkontrolle nach §27 Abs.3 Anlage 9.2 BMV-Ä (Biopteure)
Fachliche Anforderungen
- Nachweis über die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie nach der Mammographie-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V und selbständige Indikationsstellung und Durchführung von 25 Stanzbiopsien unter Ultraschallkontrolle und von 25 Vakuumbiopsien unter Anleitung* innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung
oder - Nachweis über die Genehmigung für den Versorgungsauftrag nach § 4 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV oder Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Biopsie unter Röntgenkontrolle nach § 27 Abs. 3 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV und selbständige Indikationsstellung und Durchführung von 25 Stanzbiopsien unter Ultraschallkontrolle und von 25 Vakuumbiopsien unter Anleitung* innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung
* Die Anleitung nach Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b und nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b hat bei einem Arzt stattzufinden, der nach der Weiterbildungsordnung für die Weiterbildung für den Bereich Mammadiagnostik im Gebiet Radiologie oder im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe befugt ist und der über eine Genehmigung nach dieser Vereinbarung verfügt. Wenn der zur Weiterbildung nach Satz 1 befugte Arzt nicht über eine Genehmigung nach dieser Vereinbarung verfügt, hat er die Voraussetzungen für die Erlangung der Genehmigung nach § 3 Abs. 1 der Mammographie-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zu erfüllen. Die Anleitung erfolgt in einer Einrichtung, in der regelmäßig Stanzbiopsien unter Ultraschallkontrolle und Vakuumbiopsien durchgeführt werden.
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Apparative Voraussetzungen gemäß § 4
- Mammographie-Einrichtung, deren stereotaktische Bildgebung ein unmittelbar verfügbares digitales Bild liefert
- technikgestützte Nadelführung
- Vakuumbiopsie-System
- Vakuumbiopsie-Nadeln mit Nadeldicken von 11 G oder dicker sowie passende Mikroclips
- Notfallmedikamente zu sofortigem Zugriff und Anwendung
- Möglichkeit zur Infusions- und Schockbehandlung, Reanimation und manueller Beatmung
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Gerätenachweis Monitor
Bestätigung über eine Apparategemeinschaft
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume
Formular zur Aufrechterhaltung der Genehmigung:
Patientenliste zur Vakuumsbiopsie