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Themen für Ärzt:innen

Für die Dauer einer Unterbrechung der Weiterbildung ist auch die daran geknüpfte Förderung unterbrochen (z. B. Mutterschutz/Elternteilzeit/Beschäftigungsverbot).

Soweit Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW/auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) höchstens sechs Wochen innerhalb eines Weiterbildungsjahres arbeitsunfähig sind, bleibt die Zeit für die Weiterbildung anrechenbar und ist deshalb förderfähig. Der Förderbetrag wird für die Zeit einer geleisteten Entgeltfortzahlung um den Erstattungsbetrag der Umlagekasse (Aufwendungsausgleichsgesetz-AAG) gekürzt.

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