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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Wenn für Patient:innen bis zum vollendeten 3. Lebensmonat zum Zeitpunkt der Arzt-/Patientenbegegnung noch keine elektronische Gesundheitskarte vorliegt, ist für die Abrechnung das Ersatzverfahren durchzuführen. Dies ist geregelt in § 19 Abs. 1a und § 22 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte. Dazu benötigen Sie die folgenden Daten (i.d.R. von einem Elternteil):

  1. Bezeichnung der Krankenkasse, bei dem das Kind versichert ist
  2. Name und Geburtsdatum des versicherten Kindes
  3. Versichertenart
  4. Postleitzahl des Wohnorts
  5. Nach Möglichkeit die Versichertennummer

Bitte lassen Sie sich durch eine Unterschrift auf dem Abrechnungsschein (Vordruckmuster 5) von einem Elternteil bestätigen, dass das Kind gesetzlich krankenversichert ist.

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