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Anträge auf Neufestsetzung Ihres Praxisbudgets (RLV) können 

  • niedergelassene und ermächtigte Ärzt:innen, 
  • bei angestellten Ärzt:innen der anstellende Arzt / die anstellende Ärztin,
  • bei MVZ, Einrichtungen nach § 400 Abs. 2 SGB V und anderen ärztlich geleiteten Einrichtungen die ärztlichen Leiter:innen bzw. der Vertretungsberechtigte 

stellen. Daher ist die Antragstellung im Online-Portal nur im Chef-Modus möglich. Um im Online-Portal in den Chef-Modus zu gelangen, melden Sie sich bitte über den Menüpunkt "Profil/Chef-Modus" mit Ihrer Chef-PIN (siehe FAQ 1424) an. 

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