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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Nein. Die KV Berlin weist Ihnen das RLV nach Maßgabe des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM), basierend auf den Vorgaben des (Erweiterten) Bewertungsausschusses zu.
Den aktuellen HVM finden Sie hier.

Sollten Sie die korrekte Zuweisung anzweifeln, müssen Sie die im Rechtsbehelf (auf der letzten Seite des Bescheides) genannten Rechtsmittel einlegen.

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