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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Ja, jeder Standort bei einer ÜBAG benötigt die kompletten Komponenten. Bezüglich der Praxisverwaltungssysteme (PVS) ist zu sagen, dass weder der Konnektor noch der VPN-Zugangsdienst ein definiertes Betriebssystem in der Praxis benötigen. Sofern das PVS ein bestimmtes Betriebssystem voraussetzt, kann dieses weiter verwendet werden.

Die SMC-B Karte sollten Sie je BSNR mit der dazugehörigen LANR (Ärztin/Arzt überwiegend vor Ort) beantragen.

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