Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Ja, jeder Standort bei einer ÜBAG benötigt die kompletten Komponenten. Bezüglich der Praxisverwaltungssysteme (PVS) ist zu sagen, dass weder der Konnektor noch der VPN-Zugangsdienst ein definiertes Betriebssystem in der Praxis benötigen. Sofern das PVS ein bestimmtes Betriebssystem voraussetzt, kann dieses weiter verwendet werden.
Die SMC-B Karte sollten Sie je BSNR mit der dazugehörigen LANR (Ärztin/Arzt überwiegend vor Ort) beantragen.