LinkedInInstagramYoutube

Ab dem 1. Juli 2022 sind Sie dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse zu senden. Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie für den Versand der eAU erfüllen:

  • Anbindung an die TI 
  • Konnektor-Update (eHealth-Konnektor oder ePA-Konnektor)
  • zugelassener KIM-Dienst (eine Übersicht der zugelassenen Dienstleister finden Sie hier)
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) G2
  • Update Ihres Praxisverwaltungssystems (Modul eAU) 

Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite zu den TI-Anwendungen.

War dieser Artikel hilfreich?